Versicherungsschutz für Ferienhäuser – weil Sie nicht immer vor Ort sein können
Ein Ferienhaus ist wohl eine der schönsten Sachen, die man sich gönnen kann. Wer hat ihn nicht gern, einen Rückzugsort in der Fremde, der doch so vertraut ist. Ein Ort der Erholung fernab vom Alltagsstress. Vermietet man sein Häuschen während der Zeit in der man nicht vor Ort ist, kann man die Kosten außerdem sehr niedrig halten und sich so auch weiteres Vermögen finanzieren. Das Problem dabei: Sie können nicht immer selbst vor Ort sein, um Schäden am oder im Haus zu vermeiden oder zu unterbinden. Dies macht den Versicherungsschutz für Ferienhäusern – egal ob für das Gebäude oder die Einrichtung – deutlich schwieriger als dies beim Hauptwohnsitz der Fall ist.
Wir helfen Ihnenmit Tipps&Tricks!
Wissenswertes
Für wen ist der Versicherungsschutz für Ferienhäuser geeignet?
Empfehlenswert für jeden, der im In- oder Ausland ein Ferienhaus besitzt.
Was ist versichert?
Je nach Anbieter und Tarif können
- Gebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
über eine Ferienhauspolice abgesichert werden.
Welche Absicherung in Ihrem konkreten Fall möglich und notwendig ist, müssen wir gesondert prüfen.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: alle Schäden, die durch das Gebäude oder Grundstücksbestandteile Dritten schuldhaft zugefügt werden, sowie Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen Dritter
- Gebäude und Hausratsversicherung: Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren), Sturm, Hagel
Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und ggf. deren Einrichtung.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes/ Hausrats. Sie kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Aufgrund regionaler und nationaler Unterschiede hinsichtlich der Bauweise von Gebäuden und der Materialkosten, sollten Sie Ihre Versicherungssumme für Gebäude regelmäßig überprüfen.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall vom Versicherungsschutz für Ferienhäuser geleistet?
Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet. Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert. Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und -minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang vom Versicherungsschutz für Ferienhäuser ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Auslandsreisekrankenversicherung
Bei Erkrankungen im Ausland greift über die verschiedenen Sozialversicherungsabkommen zwar grundsätzlich der Schutz der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung – allerdings nur in dem Rahmen, in dem Kosten auch in Deutschland angefallen wären. Daher laufen gesetzlich Versicherte also schnell Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben, die nicht übernommen werden. Wer kennt schon die Abrechnungssätze im Ausland? Auch für privat Krankenversicherte lohnt sich der Abschluss (auch bei bereits beinhalteter Auslandsdeckung), da es auch hier zu Abweichungen zwischen maximalem Erstattungssatz und lokalem Abrechnungssatz kommen kann. Weiterhin belasten Behandlungskosten, die über eine solche Auslandsreisekrankenversicherung getragen werden,nicht die Selbstbeteiligung Ihres Hauptvertrags.
Versicherungsschutz für Ferienhäuser: Schadensbeispiele aus der Praxis
Erdbeben in der Türkei
Familie Yildirim hat ein Ferienhaus in der Türkei am schönen Schwarzen Meer. Im Sommerurlaub bemerkt die Familie eine nasse Wand. An einem der Wasserrohre war ein Haarriss entstanden und Wasser ausgetreten. Es entstehen Kosten für die Trocknung, Austausch des Rohrstücks sowie die abschließende Reparatur der Wand.
Vergessliche Urlauber in Dänemark
Herr Weber hat ein Ferienhaus in Dänemark, das er regelmäßig zweimal im Jahr selbst bewohnt. Die übrige Zeit des Jahres vermietet er es über ein Onlineportal. Einmal vergessen Mieter den Herd auszuschalten und gehen an den Strand. Durch die starke Hitzeentwicklung fangen die Oberschränke Feuer. Das Feuer findet schnell seinen Weg zum Reetdach des Hauses. Ab diesem Zeitpunkt sind die Bemühungen der Feuerwehr, das Haus noch zu retten, sinnlos. Haus und Inventar werden Raub der Flammen. Die Ferienhauspolice übernimmt den Schaden, Herr Weber muss sich nicht damit auseinandersetzen, ob seine letzten Mieter über ausreichenden Haftpflichtschutz verfügen.
Einbruch in Spanien
Die Polizei vermutet, dass es Jugendliche waren, die in das spanische Ferienhaus der Familie Gundermann eingebrochen sind. Da man dort keine Wertsachen finden konnte, lies man der Frustration freien Lauf und verwüstete das Haus, wobei Fenster zerschlagen, Wände beschmiert und Möbel zerbrochen wurden. Die Ferienhauspolice übernimmt den Schaden.
Weil Sie nicht immer vor Ort sein können – Ferienhaus versichern
Sturm in Holland
Das Ferienhaus der Kaisers liegt etwa 10 km nördlich von Groningen. Im Garten stehen zwei Bäume, von denen einer Opfer eines nächtlichen Sturms wird. Der Baum bricht und knickt ins Haus. Dach und Außenmauer nehmen großen Schaden. Da Wind und Wetter nun freie Bahn haben, wird auch ein Teil des Hausrats in Mitleidenschaft gezogen. Auch hier übernimmt die Ferienhauspolice die Kosten der Reparaturen bzw. Neuanschaffungen.
Feuer in Finnland
Herr Bösendorfer liebt Finnland. Deshalb war es nur eine Frage der Zeit, sich dort ein Ferienhaus zu kaufen. Seine Frau hatte nichts dagegen. Am Bodominjärvi (Bodom-See) fand er dann auch ein geeignetes Objekt in ruhiger Lage. Im Frühjahr ist es abends noch nicht warm genug, so dass die Bösendorfers auf das gemütliche Kaminfeuer nicht verzichten möchten. In einer Nacht heizt sich der Schlot des Hauses so stark auf, dass der Dachstuhl Feuer fängt. Durch Rauch und Hitze geweckt, können sich die Eheleute retten. Am Haus entsteht erheblicher Sachschaden. Die Beseitigung der Schäden (Reparaturen, Reinigung, etc.) wird von der Ferienhauspolice übernommen.
Wir hoffen wir konnten im Bereich Ferienhäuser aufklären und einige Dinge aufzeigen, die auch bereits vorm Kauf beachtet werden sollten. Sie suchen noch nach einer passenden Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung für ihr Ferienhaus? Sprechen Sie uns gerne an. Als unabhängiger Finanzberater in Hamburg und Buxtehude sind wir für alles rund um Ihr Haus für Sie da. Ob Finanzierung oder Versicherung. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand.
Gepostet im August 2020