Umzug – entspannt ins neue Heim

Sie haben einen neuen Wohntraum für sich gefunden, die Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung ist genehmigt und die letzten Arbeiten abgeschlossen. Nun kann es losgehen ins neue Heim. Doch vor dem Umzug gibt es einiges zu beachten. Folgend haben wir einige Tipps zusammengestellt, damit Sie entspannt ins ihr neues Zuhause einziehen können.

Worauf Sie beim Umzug achten müssen

Bei einem Wechsel des Wohnsitzes schwirren einem womöglich Tausende Sachen im Kopf herum: von Behördengängen über Einwohnermeldeamt bis hin zu den Rundfunkbeiträgen – jedoch wohl kaum die
eigenen Versicherungsangelegenheiten. Aber genau diese sollten Sie bei einem Umzug nicht vernachlässigen.

Versicherungen checken und anpassen

Bei einem Umzug läuft man schnell Gefahr, unter- oder sogar doppelt versichert zu sein. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung Ihrer Versicherungen ist daher ratsam. Bei einem Umzug sollten Sie außerdem daran denken, Ihre Versicherer darüber zu informieren. Teilen Sie allen Gesellschaften Ihre neue Adresse mit. Aber Achtung: In den meisten Fällen ändern sich auch die Voraussetzungen und die Prämien für Versicherungen, die Wohneigentum etc. absichern. Zudem
sollten Sie nicht vergessen, gegebenenfalls den Versicherungsunternehmen Ihre neue Bankverbindung mitzuteilen. Müssen Sie ein neues Konto eröffnen, dann teilen Sie auch dies bitte dem Versicherer
mit.

WELCHE VERSICHERUNGEN ÄNDERN SICH?

Kfz-Versicherung
Der Wechsel Ihres Wohnortes hat in den meisten Fällen auch Auswirkungen auf Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag. Dies hat zwei Gründe: Zum einen ist der Beitrag von der Postleitzahl Ihres Wohnortes abhängig. Ziehen Sie also in eine andere Stadt, so kann Ihr Beitrag teurer, aber eventuell sogar auch günstiger werden. Zum anderen ändert sich mit einem Wohnortwechsel meist auch der Arbeitsweg. Fahren Sie nun deutlich länger oder kürzer als vorher zur Arbeitsstelle, können Sie dies unter der jährlichen Fahrleistung Ihres Autos angeben. Die jährliche Fahrleistung hat mitunter großen Einfluss auf Ihren Beitrag. Bedenken Sie also diese Veränderungen bei Ihrem Umzug.

Hausratversicherung
Diese Versicherung sichert Ihr Hab und Gut ab – also alle Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden. Wenn Ihre Möbel, elektronischen Geräte oder andere Einrichtungsgegenstände beispielsweise
durch einen Brand beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen werden, dann kümmert sich Ihre Hausratversicherung um diesen Schaden. Falls Sie schon vor dem Umzug eine Hausratversicherung hatten, dann geht diese problemlos auf Ihre neue Wohnung über. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Natürlich müssen Sie Ihren Versicherer über den Umzug informieren. Während des Wohnungswechsels genießen Sie in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Dieser ist in der Regel jedoch auf einen Monat begrenzt.

Tipp: Sie sollten im jedem Fall Ihre Versicherungssumme prüfen lassen, ob diese noch ausreichend ist. Ziehen Sie etwa in eine größere Wohnung, so besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Lassen Sie
Ihre Versicherungssumme also gegebenenfalls anpassen. Die neue Wohnfläche ist hierbei in Quadratmetern anzugeben. Sie sind noch auf der Suche nach dem passenden Objekt, wollten aber schonmal prüfen, welche Summe Sie finanziert bekommen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Als Finanzberater pflegen wir neben unserem Netzwerk an Versicherungspartnern ein großen Netzwerk von Kreditinstituten und können so die passende Baufinanzierung für Sie finden.

Lassen Sie unbedingt Ihre Versicherungssumme vor dem Umzug prüfen

Wohngebäudeversicherung
Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich! Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens mithilfe einer Wohngebäudeversicherung finanziell absichern. Ziehen Sie von einer Wohnung in ein Haus oder umgekehrt, sind einige Dinge zu beachten: Anders als bei der Hausratversicherung können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung nicht mitnehmen, denn die bestehende Wohngebäudeversicherung geht immer auf den Käufer der Immobilie über. Normalerweise muss der Verkäufer das Versicherungsunternehmen darüber unterrichten. Verlassen Sie sich jedoch bei einem Hauskauf nicht auf den Verkäufer und übernehmen Sie die Absprache mit dem Versicherer selbst, um auf der sicheren Seite zu sein.

Tipp: Überprüfen Sie auch hier Ihre Versicherungssumme und passen Sie diese entsprechend an. Die Erfahrung hat gezeigt, dass vor allem in älteren Verträgen die Versicherungssumme nicht korrekt ermittelt wurde. Ebenso sollte geprüft werden, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht. Neben Feuer sollten Sie mindestens auch die Gefahren Wasser und Sturm absichern. Ein Wasserleitungsschaden zum Beispiel kann mit allen Nebenarbeiten, Leckortungs- und Trocknungskosten schnell auch fünfstellig werden. Zusätzlich sollten Sie die Elementarversicherung einschließen, um Ihren Versicherungsschutz rund zu machen. Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck, Lawinen und sogar Vulkanausbrüche sind hier im Schutz inbegriffen.

Welche Versicherungen bei einem Umzug noch von Bedeutung sind

Privathaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtschäden können bei einem Umzug schneller passieren als gedacht. Ein Beispiel: Beim Transport eines Schränkchens aus der alten Mietwohnung bleiben Sie versehentlich an der Zimmertür
hängen und beschädigen den Rahmen. Hier kommt Ihre Privathaftpflicht für die Schäden auf, denn diese tritt auch für Beschädigungen von Mietsachen ein. Generell müssen Sie aber Schäden unverzüglich
nach Geschehen der Versicherung melden. Das wird bei einer Mängelliste, die beim Auszug vom Vermieter vorgelegt wird, naturgemäß nicht immer passiert sein. Auch ein konkreter Schadenstag wird nicht immer zu benennen sein. Hier sollte also nicht bis zum letzten Tag gewartet werden, um dann alles an den Versicherer zu übergeben. Aufgabe des Versicherers ist die Regulierung von Schäden – und
nicht die Renovierung der Wohnung beim Auszug.

Rechtsschutzversicherung
Auch bei der Rechtsschutzversicherung gilt es, wie auch bei allen anderen, dem Versicherer rechtzeitig Bescheid zu geben. Was bedeutet rechtzeitig? – Spätestens am Einzugstag. Der Versicherer passt dann
die Police an die neuen Wohnverhältnisse an.

Tipp: Besitzen Sie noch keine Rechtsschutzversicherung und wollen mit dem Umzug eine solche abschließen, dann sollten Sie dies am besten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages tun. Denn nur so
können Sie bei Streitigkeiten, die sich aus dem Umzug ergeben, auch schon auf Ihre Rechtsschutzversicherung, natürlich mit entsprechendem Einschluss, zurückgreifen. Aber Achtung: Nur wenn Ihre Rechtsschutzversicherung schon mindestens drei Monate besteht, können
Sie auch eine Leistung vom Versicherer erwarten.

Riester-Rente
Besitzen Sie einen Riester-Vertrag, so müssen Sie sich auch bei einem Umzug ins EU-Ausland keine Sorgen über eventuelle Nachteile machen, denn Sie behalten alle Vorteile Ihres Riester-Vertrages bei.

Personenversicherungen
Ihre Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen sowie
Unfall- und Krankenversicherung bleiben wie gehabt. Sie müssen nur
auch hier Ihrem Versicherer die Adressänderung mitteilen.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Sind Umzugshelfer versichert?
Einem Ihrer Helfer fällt beispielsweise der Fernseher aus der Hand und knallt auf den Boden – wer kommt dann für den Schaden auf? Im Prinzip sind Gefälligkeitshandlungen nicht schadensersatzpflichtig. Das bedeutet, dass der Umzugshelfer nicht für den Schaden aufkommen muss, falls er keine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Besitzt der Umzugshelfer jedoch eine Privathaftpflichtversicherung, so kommt der Versicherer für etwaige Schäden in der Regel
auf. Bei Vorsatz leistet der Versicherer allerdings nicht – und der Umzugshelfer muss den Schaden selbst begleichen. Aber Achtung: In älteren Haftpflichttarifen waren Gefälligkeitshandlungen noch nicht
abgesichert. Vergewissern Sie sich daher bitte vor dem Umzug, ob bei einem möglichen Schaden alle Beteiligten korrekt versichert sind.

Transportversicherung zum Neuwert
Speditionen haften bei Beschädigungen Ihres Umzugsgutes häufig nur begrenzt. Wenn Sie sich gegen dieses Risiko restlos schützen wollen, empfiehlt sich eine Transportversicherung zum Neuwert. Hiermit
sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite. Geht etwa eine wertvolle Vase beim Transport zu Bruch, so dürfte die Haftungsgrenze des Spediteurs schnell überschritten sein. Viele Spediteure schließen auch
zerbrechliche, sensible und wertvolle Gegenstände von der Haftung in ihren AGBs von vornherein aus. Ein weiterer Punkt, der zuungunsten des Umziehenden ausfällt, ist, dass Spediteure nur für Schäden an
Gegenständen haftbar gemacht werden können, die sie selbst verpackt haben. Ein nicht fachgerechtes Verpacken Ihrerseits hingegen wird immer die Argumentationsweise der Spedition untermauern. Daher:
Schließen Sie eine Transportversicherung zum Neuwert ab. Diese leistet für Schäden, die nicht von der Spedition getragen werden.

Dazu gehören

  • Schäden, die durch einen Unfall während des Transports entstehen
  • beim Be- und Entladen entstandene Schäden
  • Reparaturkosten für beschädigte Gegenstände
  • Elementarschäden

 

Wir hoffen, wir konnten Ihnen einen groben Überblick geben und sind bei Fragen jederzeit gerne für Sie da.

Ihr Team der Finanzkompensierung – Finanzberater in Hamburg & Buxtehude für Baufinanzierung, Bausparen & Versicherungen.

Gepostet im Juli 2020

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