Wohn-Riester – was Sie über die Eigenheimrente wissen müssen

Was ist die Wohn-Riester?

Unter Riester wird allgemein die Möglichkeit verstanden, sich mit staatlicher Unterstützung eine Zusatzrente aufzubauen, die bis zum Lebensende gezahlt wird. Was viele nicht wissen: Seit 2008 lässt sich diese Art der staatlichen Förderung ebenfalls zur Finanzierung einer Immobilie verwenden. Daher hat sich hier der Begriff Wohn-Riester oder auch Eigenheimrente durchgesetzt. Denn diese Art der Riester-Rente wird dafür eingesetzt, um im Alter mietfrei zu wohnen.

Natürlich liegt die Idee Nahe, sich bei der Finanzierung einer Immobilie vom Staat unterstützen zu lassen. Dennoch ist hier Vorsicht geboten. Denn eine Wohn-Riester hat auch Ihre Schattenseiten. Ob es sich letzten Endes lohnt, die Wohn-Riester zu beantragen muss durch intensive Prüfung im Einzelfall betrachtet werden.

Wer kann die Förderung nutzen?

Nuzten kann diese Form der Förderung im Grunde jeder, der auch Riester förder-berechtigt ist und eine sogenannte begünstigte Immobilie baut oder kauft. Das kann ein Haus, eine Wohnung oder eine eingetragene Genossenschaftswohnung sein. Denn bei der Wohn-Riester handelt es sich um eine Ausweitung der staatlichen Förderung auf die Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung einer selbst genutzten Immobilie. Ziel ist es nämlich, in der Rentenphase mietfrei zu wohnen, um so die Kosten für die Lebenshaltung gering zu halten. Der Erwerb eines Ferienhauses beispielsweise ist dabei also ausgeschlossen.

Wie kann die Wohn-Riester eingesetzt werden?

Der Einsatz der Riester für Ihre Immobilie ist auf zwei Weisen möglich. Zum einen können Sie einen speziellen Wohn-Riester Vertrag abschließen. Dabei lässt sich zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen: einem Annuitätendarlehen, einer Bausparkombifinanzierung oder einem Bausparvertrag.

Zum anderen können Sie das Guthaben aus Ihrem bestehenden Geld-Riester-Vertrag verwenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie es nur teilweise oder ganz entnehmen. Wenn Sie das Geld nur teilweise entnehmen wollen, gelten allerdings Einschränkungen. Sie müssen dazu jedoch mindestens 3000€ entnehmen. Gleichzeitig müssen aber ebenfalls mindestens 3000€ im Geld-Riester Vertrag verbleiben. Das heißt: ist die Summe in Ihrem Riester-Vertrag kleiner als 6000€, ist lediglich eine komplett-Entnahme möglich.

Wollen Sie die Finanzierung erst später starten, können Sie heute bereits einen Geld-Riestervertrag abschließen und sich somit jetzt schon die jährlichen Zulagen vom Staat sichern. Das auf diesem Wege gebildete Kapital darf später ebenfalls in der Finanzierung eingesetzt werden. Beispielsweise über Sonderzahlungen.

Der Nachteil der Wohn-Riester

Die Wohn-Riester geht mit einem Wohnförderkonto einher. Dort werden Beträge von jährlich maximal 2.100€ eingestellt. Zinsen gibt es am Jahresende 2 Prozent. Wird beispielsweise 30 Jahre lang die Höchstsumme verbucht, kommen wir am Ende der Laufzeit auf einen Kontostand von ca. 86.600€. Das Konto muss spätestens zum Renteneintritt, also mit dem 68. Lebensjahr aufgelöst sein. Dabei hat der Steuerzahler die Wahl, ob er das Wohnförderkonto sofort mit einem Rabatt von 30% auflöst oder ob er das Wohnförderkonto nach und nach auflöst und die Summe bis zum 85 Lebensjahr gleichmäßig auf die Jahre verteilt. Für alle Berechnungen zu Steuersätzen und Steuervorteilen besuchen Sie die Internetseite des Bundeministeriums für Finanzen unter https://www.bmf-steuerrechner.de/.

 

<h2>Eingeschränkt empfehlenswert</h2>

Sie sollten immer bedenken, dass Wohn-Riester nicht funktioniert, wenn Sie gar keine Immobilie fürs Alter erwerben oder umbauen wollen oder können. Ebenfalls ist es nicht möglich, den Bausparvertrag als bevorzugte Sparform zu wählenund sich das Guthaben am Ende auszahlen zu lassen. Findet keine wohnwirtschaftliche Verwendung des im Riestervertrag ersparten Kapitals statt, wird das Vertragsguthaben in eine Verrentungsmöglichkeit überführt. In diesem Fall haben Sie kaum Zins erhalten, dafür jedoch Abschluss- und Verwaltungskosten gezahlt (bei Bausparer und Anschlussvertrag). Somit ist davon auszugehen, dass sich in dieser Situation kaum ein Vorteil aus der Wohn-Riester ergibt. Dieses Konzept der Eigenheimrente eignet sich nicht für jeden und sollte daher penibel durchdacht und mit Fachmännern oder Finanzberater durchgerechnet werden.

Sie benötigen weitere Info zur Altersvorsorge, Baufinanzierung oder Bausparen? Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Team Finanzkompensierung – Finanzberater in Hamburg & Buxtehude

 

 

 

Gepostet im August 2020

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