12.000€ pro Kind – Bund verlängert Förderzeitraum für Baukindergeld

Für das Baukindergeld müssen Fristen eingehalten werden, um sich den Anspruch auf die Förderung zu sichern. Doch viele bürokratische Abläufe haben sich aufgrund der Schutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Krise verzögert. Dadurch konnten teilweise Baugenehmigungen nicht oder nur verspätet erteilt werden, vielfach verzögerte sich auch die Unterzeichnung des Kaufvertrags oder die Termine beim Notar.

Um Härten in Einzelfällen zu verhindern, wird der Förderzeitraum für das Baukindergeld nun pauschal um drei Monate verlängert. Dies sollte einigen Familien helfen, den Zuschuss von 1200€ pro Jahr und Kind zu erhalten – und das für 10 Jahre. Nun gilt: Eltern, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 ihren Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung und Baufinanzierung erhalten haben, können einen Antrag auf Baukindergeld stellen.

Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist eine relativ neue Art der staatlichen finanziellen Förderung. Sie richtet sich ausschließlich an Familien, die eine Immobilie kaufen oder bauen wollen. Dabei werden Familien, die innerhalb der Einkommensgrenzen liegen mit 1200€ pro Jahr unterstützt und das über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Ziel der Bundesregierung ist es, ähnlich wie bei der Wohnungsbauprämie, den Wohnungsbau anzuregen und zu fördern. Altersarmut, sowie die Wohnraumknappheit sollen bekämpft werden und der soziale Wohnungsbau gefördert werden.

Voraussetzungen für das Baukindergeld

  • mindestens ein Kind unter 18 Jahre, für das Kindergeld bezogen wird
  • zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf 75.000€ nicht überschreiten (+ 15.000€ pro Kind)
  • kinderlose Paare und Singles haben keinen Anspruch
  • ab dem 01.01.2018  und bis zum 31.03. 2021 Kaufvertrag unterschrieben oder Baugenehmigung bekommen
  • die Immobilie muss sich in Deutschland befinden
  • Förderung erhalten nur erstmalige Neubauten  oder Erwerb selbst genutzte Immobilien

Wie hoch ist die Förderung?

Jede Familie, die ihren Antrag auf Baukindergeld erfolgreich stellt, bekommt 1200€ pro Kind ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren. Somit kann jedes Kind bis zu 12.000€ zusätzliches Kapital für Ihre Immobilie bringen. Die Ansprüche erlöschen, sobald kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht. Also spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes. Kinder, für die weiterhin Kindergeld bezogen wird, läuft das Baukindergeld selbstverständlich weiter. Die Auszahlungen erfolgen jährlich, somit erhalten Sie bis zu 10 Auszahlungen in Höhe von 1.200€.

Baufinanzierung mit Baukindergeld

Baukindergeld beantragen

Die Förderungen kann man bei der KfW beantragen wobei diese läuft bei der KfW unter dem Zuschuss 424. Sie können den Antrag direkt im KfW Zuschussportal beantragen oder wenden Sie sich direkt an uns. Wir beraten Sie gerne zu allen Themen rund um Baufinanzierung und Möglichkeiten zur Förderung.

 

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Unser Experte für Baufinanzierungen und Förderprogramme Jörg Wendland ist gerne für Sie da! Kostenlos und unverbindlich.

 

Gepostet im Oktober 2020

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